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Koalition einigt sich auf Erhöhung des Kurzarbeitergeldes

Aufgrund der Corona-Krise befinden sich hunderttausende Menschen in Kurzarbeit. Das heißt: Die Bundesagentur für Arbeit ersetzt bislang 60 Prozent des weggebrochenen Nettoeinkommens bei kinderlosen Beschäftigten und 67 Prozent bei Beschäftigten mit Kindern.

Der Koalitionsausschuss der CDU, CSU und SPD hat sich am 23. April 2020 auf eine gestaffelte Erhöhung des Kurzarbeitergeldes geeinigt:

1. Änderungen zur Kurzarbeit

Im Einzelnen soll das Kurzarbeitergeld für Arbeitnehmer, deren Arbeitszeit um mindestens 50 % reduziert wurde,

  • ab dem 4. Bezugsmonat auf 70 % bzw. für Eltern auf 77 % steigen
  • ab dem 7. Bezugsmonat auf 80 % bzw. für Eltern auf 87 % steigen.

Anknüpfungspunkt für die Höhe des Kurzarbeitergeldes ist weiterhin die Differenz zwischen dem vollen Nettoentgelt und dem aufgrund von Kurzarbeit reduziertem Nettoentgelt. Die Erhöhung des Kurzarbeitergeldes soll bis zum 31. Dezember 2020 befristet gelten.

Zu beachten ist, dass das Kurzarbeitergeld innerhalb der ersten drei Monate nach wie vor nur 60 bzw. 67 % beträgt. Außerdem gilt die Änderung nicht für Arbeitnehmer, deren Arbeitszeit um weniger als 50 % reduziert wurde.

2. Erweiterung der Hinzuverdienstmöglichkeiten

Darüber hinaus einigte sich die Koalition auf eine Erweiterung der Hinzuverdienstmöglichkeiten.  Künftig dürfen Personen in Kurzarbeit aller Berufe bis zur vollen Höhe ihres bisherigen Monatseinkommens hinzuverdienen. Diese Regelung gilt ab 1. Mai ebenfalls bis zum 31. Dezember 2020.

(Stand 24. April 2020)

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