Kooperation mit der Forschungsstelle für eSport-Recht
Ausbau unserer Tätigkeiten im eSport-Recht
Bereits im vergangenen Jahr wurde unser Rechtsanwalt Dr. Lennart Brügemann in den Kreis der Assoziierten der Forschungsstelle für eSport-Recht (FeSR) der Universität Augsburg aufgenommen. Nunmehr intensivieren die FeSR – die in Europa einzige Forschungsstelle, die sich der Erforschung rechtlicher Zusammenhänge im eSport verschrieben hat – und wir die Zusammenarbeit.
Prof. Dr. Christian Jahndorf und Dr. Lennart Brüggemann bringen ihre steuerrechtliche Expertise ein
Die FeSR nimmt uns als offiziellen Kooperationspartner auf. In dieser Eigenschaft werden Prof. Dr. Christian Jahndorf (Rechtsanwalt und Partner) und Dr. Lennart Brüggemann der FeSR insbesondere bei steuerrechtlichen Fragestellungen im eSport und dessen Randerscheinungen beratend zur Seite stehen.
Zu unserer Kooperation merkt Prof. Dr. Martin Maties, Leiter der FeSR, an:
„Das eSport-Recht ist eine Querschnittsmaterie des Rechts, das alle Rechtsgebiete durchzieht. Daher freuen wir uns sehr, dass wir mit HLB Schumacher Hallermann einen ausgezeichneten Kooperationspartner gefunden haben, der seine Expertise bei uns in die Forschung einbringt.“
Auch Prof. Dr. Christian Jahndorf zeigt sich über die Kooperation und enge Zusammenarbeit erfreut:
„Die Arbeit der Forschungsstelle für eSport-Recht besitzt national und international einen hohen Stellenwert und geht vielen spannenden rechtlichen Fragen im dynamisch wachsenden Markt des eSports nach. Wir freuen uns, einen Beitrag leisten zu können. Denn auch im Steuerrecht ergeben sich komplexe und noch ungelöste Rechtsfragen. Dies betrifft etwa die Veräußerung von virtuellen Gegenständen aus Computerspielen“.
Gemeinsame Projekte mit der FeSR, etwa Veröffentlichungen und Veranstaltungen, sind bereits angedacht.
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