Kompetenzen Recht HLB Schumacher Hallermann

Erbrecht, Nachfolge, Erbschaftsteuerrecht

Wir beraten Mandanten dabei, ihre letztwilligen Verfügungen rechtlich korrekt und steuerlich optimiert abzufassen.

Dies betrifft nicht nur Nachfolgeregelungen für Betriebsvermögen, sondern auch für Privatvermögen. Die Lösungen, die wir mit unseren Mandanten erarbeiten, werden auf wirtschaftliche Angemessenheit und auf Übereinstimmung mit den Rahmenbedingungen (insbesondere auf Vereinbarkeit mit bestehenden Gesellschaftsverträgen) überprüft.

Darüber hinaus übernehmen wir Testamentsvollstreckungen und beraten Mandanten bei der Durchsetzung ihrer erbrechtlichen Ansprüche.

Unser Partner Dr. Friedrich Helmert hat langjährige Erfahrungen mit der Gestaltung von letztwilligen Verfügungen, auch bei Nachlässen mit Auslandsvermögen. Er ist als Dozent im Bereich des internationalen Erbschaftsteuerrechts tätig. Während seiner langjährigen Tätigkeit als Testamentsvollstrecker konnten alle Nachlassabwicklungen konfliktfrei bewältigt werden.

Ihre Ansprechpartner:

Paul Heinrich Fallenberg Rechtsanwalt Umsatzsteuer Unternehmenssteuer

Diplom-Betriebswirt

Paul Heinrich Fallenberg

Rechtsanwalt, Steuerberater, Partner

Tel.: +49 (0) 251/2808-151

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Kerstin Ullerich Rechtsanwältin Steuerberaterin Erbrecht

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Rechtsanwältin, Steuerberaterin, Fachanwältin für Erbrecht, Prokuristin

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Bettina Austermann Steuerberaterin Münster Erbschaftssteuer

Diplom-Wirtschaftsjuristin (FH)

Bettina Austermann

Steuerberaterin

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Dr. Friedrich Helmert Rechtsanwalt Nachfolgeberatung, Testament

Dr. Friedrich Helmert

Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Of Counsel

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