Urteilsanmerkung zum Thema Handgeldzahlung in SpoPrax
In der aktuellen Ausgabe der SpoPrax – Sportrecht und E-Sportrecht in der Praxis (2026, 218) haben Simon Werschmöller, Steuerberater, und Leon Schlebrügge, Rechtsanwalt und Steuerberater, eine Urteilsanmerkung zum BFH-Urteil vom 3.3.2026 (IX R 33/23) rund um das Thema Handgeldzahlungen im Profisport veröffentlicht.
Inhalt und Relevanz
Der BFH hat erstmals konkrete Rechtsgrundsätze dazu aufgestellt, wie „Signing Fees“ steuerbilanziell zu behandeln sind. Kern der Entscheidung ist die strikte Differenzierung des Gerichts, ob das Handgeld bei einem ablösepflichtigen Transfer, einem ablösefreien Wechsel oder im Rahmen einer bloßen Vertragsverlängerung gezahlt wird. Davon hängt ab, ob die Zahlung als sofort abzugsfähige Betriebsausgabe gilt oder als Anschaffungsnebenkosten über die Laufzeit aktiviert werden muss.
Aktualität
Wie praxisrelevant diese Unterscheidung ist, liegt auf der Hand: Handgeldzahlungen haben inzwischen gigantische wirtschaftliche Dimensionen erreicht – ein Medienbericht des „Kicker“ verwies kürzlich auf knapp 100 Millionen Euro, die allein beim FC Bayern innerhalb von zwölf Monaten für Handgelder geflossen sein sollen. Die steuerliche Einordnung hat dementsprechend gewaltige finanzielle Auswirkungen für die Vereine und – eine Steuerbarkeit vorausgesetzt – auch für die Gesellschaft.
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