Sicher und diskret mit Ihrer Kanzlei aus Münster
Droht Ihnen ein Steuerstrafverfahren oder wurde es bereits eingeleitet? Dann ist schnelles und professionelles Handeln gefragt. Ein Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung oder einer Steuerordnungswidrigkeit ist eine ernste Angelegenheit. Als Rechtsanwälte für Steuerstrafrecht stehen wir Ihnen in dieser belastenden Situation mit juristischer Klarheit und persönlichem Engagement zur Seite.
Unsere Rechtsanwälte behalten dabei nicht nur die formalen Anforderungen im Blick, sondern auch die taktischen Möglichkeiten der Strafverteidigung. Viele unserer Mandanten profitieren davon, dass wir Verfahren frühzeitig und ohne öffentlichkeitswirksame Hauptverhandlung beenden konnten.
Zu unseren Alleinstellungsmerkmalen gehört es, auf Augenhöhe mit den beteiligten Strafverfolgungsbehörden zu agieren. Für Ihre erfolgreiche Strafverteidigung können wir auf die umfangreichen Praxiserfahrungen unseres Rechtsanwalts und Partners Dr. Lennart Brüggemann zurückgreifen. Vor dem Eintritt in unsere Kanzlei war er als Staatsanwalt tätig und damit selbst Bestandteil der Strafverfolgungsbehörden. Im Rahmen seiner juristischen Ausbildung konnte er zudem wertvolle Einblicke in die Arbeit der Steuerfahndung und des Hauptzollamtes gewinnen.
Haben Sie bereits Post von der Steuerfahndung erhalten oder wurde bei Ihnen eine Durchsuchung durchgeführt? Dann zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Im Rahmen einer Erstberatung klären wir gemeinsam Ihre Ausgangslage und besprechen mögliche Handlungsoptionen. Mit uns haben Sie erfahrene Berater an Ihrer Seite, die sowohl im Steuerrecht als auch im Strafrecht kompetent und zielgerichtet für Sie handeln.