Steuerstrafrecht

Sicher und diskret mit Ihrer Kanzlei aus Münster

Droht Ihnen ein Steuerstrafverfahren oder wurde es bereits eingeleitet? Dann ist schnelles und professionelles Handeln gefragt. Ein Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung oder einer Steuerordnungswidrigkeit ist eine ernste Angelegenheit. Als Rechtsanwälte für Steuerstrafrecht stehen wir Ihnen in dieser belastenden Situation mit juristischer Klarheit und persönlichem Engagement zur Seite.

Doppelansatz: Steuerrecht und Strafrecht vereint

Das Besondere an unserer Beratung: Wir kombinieren tiefgreifendes Know-how im Steuerrecht mit der fachlichen Expertise im Strafrecht. Diese doppelte Perspektive erlaubt es uns, steuerrechtliche Bewertungen der Finanzbehörden kritisch zu hinterfragen – und gleichzeitig Ihre Rechte als Beschuldigter oder Betroffener im Steuerstrafverfahren konsequent zu verteidigen.

Unsere Rechtsanwälte behalten dabei nicht nur die formalen Anforderungen im Blick, sondern auch die taktischen Möglichkeiten der Strafverteidigung. Viele unserer Mandanten profitieren davon, dass wir Verfahren frühzeitig und ohne öffentlichkeitswirksame Hauptverhandlung beenden konnten.

Auf Augenhöhe mit den Strafverfolgungsbehörden

Zu unseren Alleinstellungsmerkmalen gehört es, auf Augenhöhe mit den beteiligten Strafverfolgungsbehörden zu agieren. Für Ihre erfolgreiche Strafverteidigung können wir auf die umfangreichen Praxiserfahrungen unseres Rechtsanwalts und Partners Dr. Lennart Brüggemann zurückgreifen. Vor dem Eintritt in unsere Kanzlei war er als Staatsanwalt tätig und damit selbst Bestandteil der Strafverfolgungsbehörden. Im Rahmen seiner juristischen Ausbildung konnte er zudem wertvolle Einblicke in die Arbeit der Steuerfahndung und des Hauptzollamtes gewinnen.

Erstberatung im Steuerstrafrecht

Haben Sie bereits Post von der Steuerfahndung erhalten oder wurde bei Ihnen eine Durchsuchung durchgeführt? Dann zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Im Rahmen einer Erstberatung klären wir gemeinsam Ihre Ausgangslage und besprechen mögliche Handlungsoptionen. Mit uns haben Sie erfahrene Berater an Ihrer Seite, die sowohl im Steuerrecht als auch im Strafrecht kompetent und zielgerichtet für Sie handeln.

Möchten Sie mehr erfahren? Hier unten finden Sie weitere Informationen zum Steuerstrafrecht und wie wir unsere Mandanten unterstützen.

Wann spricht man von Steuerhinterziehung?

Von Steuerhinterziehung spricht man immer dann, wenn jemand dem Finanzamt vorsätzlich unrichtige oder unvollständige Angaben macht, um  Steuern zu verkürzen. Auch das pflichtwidrige Unterlassen von Angaben kann den Tatbestand erfüllen. Klassische Beispiele sind das Verschweigen von Einkünften, manipulierte Buchhaltungen oder falsche Angaben in der Steuererklärung.

Juristisch geregelt ist die Steuerhinterziehung in § 370 der Abgabenordnung (AO).  Schon der Versuch kann strafbar sein.

Im Rahmen unserer Kanzlei prüfen wir genau, ob der Vorwurf einer Steuerhinterziehung berechtigt ist, und entwickeln eine passende Verteidigungsstrategie – insbesondere, wenn steuerrechtliche Auslegungsfragen im Raum stehen.

Wann brauche ich einen Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht?

Sobald Ihnen der Vorwurf einer Steuerstraftat gemacht wird, etwa durch ein Schreiben vom Finanzamt, eine Prüfungsanordnung oder erste Ermittlungsmaßnahmen, sollten Sie frühzeitig einen Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht hinzuziehen. Denn bereits im Anfangsstadium können unüberlegte Schritte oder Aussagen weitreichende Folgen haben.

Wichtig zu wissen: Eine Verteidigung allein durch Ihren Steuerberater ist nur zulässig, solange das Strafverfahren von der Finanzbehörde selbständig geführt wird. Sobald jedoch die Staatsanwaltschaft mit der Steuerstrafsache befasst ist, muss ein zugelassener Rechtsanwalt die Verteidigung übernehmen.

Setzen Sie daher von Anfang an auf unser interdisziplinäres Team. So sichern Sie sich die bestmögliche Beratung.

Selbstanzeige: Fehler korrigieren, Strafen vermeiden

Gerade im Umgang mit einer steuerlichen Selbstanzeige ist Präzision entscheidend. Als erfahrene Rechtsanwälte für Steuerrecht und Steuerstrafrecht begleiten wir Sie durch diesen sensiblen Prozess – von der Prüfung der Voraussetzungen bis zur professionellen Kommunikation mit dem Finanzamt oder der Steuerfahndung. Ziel ist stets: die Wiederherstellung Ihrer steuerlichen Integrität.

Gerichtliche Verteidigung durch einen Rechtsanwalt

Lässt sich eine Anklage und Hauptverhandlung nicht abwenden, vertreten wir Sie engagiert vor Gericht. Unsere Partner haben als Rechtsanwälte umfangreiche Prozesserfahrung gesammelt.  Als Ihr Strafverteidiger sorgen sie für eine sachliche, aber entschlossene Verteidigung Ihrer Interessen.

Persönlich. Kompetent. Vertrauensvoll.

Unsere Kanzlei versteht sich nicht nur als juristischer Dienstleister, sondern als verlässlicher Partner in schwierigen Lebenslagen. Ob als Anwalt, Berater oder Verteidiger: Wir nehmen Ihre Situation ernst und arbeiten diskret, lösungsorientiert und auf Augenhöhe. Wir freuen uns, Sie kennenzulernen.

Ihr Anwalt für Steuerstrafrecht aus Münster! 

Ihre Ansprechpartner:

Dr. Dietmar Janzen , MBA

Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht, Partner

Tel.: +49 (0) 251/2808-155

ra@hlb-schumacher.de

Vita

Paul Heinrich Fallenberg Rechtsanwalt Umsatzsteuer Unternehmenssteuer

Diplom-Betriebswirt

Paul Heinrich Fallenberg

Rechtsanwalt, Steuerberater, Partner

Tel.: +49 (0) 251/2808-151

ra@hlb-schumacher.de

Vita

Dr. Lennart Brüggemann

Rechtsanwalt, Partner

Tel.: +49 (0) 251/2808-153

ra@hlb-schumacher.de

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