Wir beraten Mandanten, denen ein Verfahren wegen einer Steuerstraftat oder einer Steuerordnungswidrigkeit droht oder gegen die ein solches eingeleitet ist.
Unsere Beratung ist stets doppelgleisig angelegt. Aufgrund unserer steuerrechtlichen Expertise sind wir in der Lage, unsere Mandanten auch als Strafverteidiger gegen unzutreffende steuerliche Beurteilungen der Anklagebehörden in Schutz zu nehmen und zusätzlich die spezifischen strafrechtlichen Aspekte des Verfahrens im Auge zu behalten.
Im Regelfall gelingt es, Steuerstrafverfahren ohne öffentlichkeitswirksame Hauptverhandlung vor den ordentlichen Gerichten abzuwickeln.
Wir haben umfangreiche Erfahrungen mit steuerlichen Selbstanzeigen. Unser Partner Dr. Friedrich Helmert tritt, wenn es zur Hauptverhandlung kommt, auch vor den Strafgerichten als Strafverteidiger auf.