Computer- und Videospiele faszinieren weltweit Millionen von Menschen. Kontinuierlich wächst der Zuspruch bei Unternehmen und der Öffentlichkeit. Gleichsam steigt der Beratungsbedarf in dieser weitgehend juristisch noch unerforschten Materie.
Gaming
Stark verändert hat sich in den zurückliegenden Jahrzehnten der Gaming-Markt. Eine Vielzahl von Spielen finanziert sich durch InGame-Käufe. Spieler können mannigfaltige virtuelle Gegenstände (sog. items/skins) für das Spiel erwerben. Dabei wirft der Erwerb neue zivilrechtliche Fragen auf. Dies gilt z.B. hinsichtlich der Wirksamkeit des Rechtsgeschäfts im Fall von Minderjährigen. Zudem haben sich virtuelle Gegenstände zu einer Einnahmequelle entwickelt. Im Internet werden sie – teils auf gesonderten Handelsplattformen – veräußert.
Wir kümmern uns um die steuerrechtliche Beurteilung der Veräußerungen. Ferner lassen wir unsere glücksspielrechtliche Expertise einfließen, wenn für die Teilnahme an Glücksspielen kein Geld, sondern virtuelle Gegenstände verlangt werden und um sie gespielt wird (sog. Skin Gambling).
eSport
Einer besonderen Aufmerksamkeit wird seit vielen Jahren dem eSport zu Teil. Wettkämpfe unter Nutzung von Computerspielen füllen weltweit nicht nur Stadien. Sie rücken auch in den juristischen Blickpunkt.
eSportler, Unternehmen und Verbände profitieren hierbei von unserer Expertise, besonders im Steuerrecht und Glücksspielrecht.
Wir kümmern uns um die steuerrechtlichen Fragen, die sich im eSport stellen, etwa um die Versteuerung der von Spielern erzielten Einnahmen. Zugleich beraten wir Unternehmen, wenn es um Wetten auf eSport geht. Fernab spezieller Rechtsfragen helfen wir Akteuren bei klassischen Rechtsproblemen weiter, wie zum Beispiel aus dem Bereich des Arbeitsrechts.
Forschung
Ein großes Anliegen ist uns die rechtliche Erforschung. Der Thematik widmet sich unser Rechtsanwalt Dr. Lennart Brüggemann insbesondere in seinen Veröffentlichungen. Ferner ist er Assoziierter der Forschungsstelle für eSport Recht (Universität Augsburg).
Darüber hinaus ist HLB Schumacher Hallermann Kooperationspartner der Forschungsstelle für eSport-Recht (FeSR) der Universität Augsburg und steht vor allem bei steuerrechtlichen Fragestellungen beratend zur Seite.