Wir beraten und begleiten Unternehmen und Personalabteilungen bei der Beantwortung arbeitsrechtlicher Fragestellungen - von der Erstellung von Arbeitsverträgen bei der Einstellung von Mitarbeitern über Veränderungsprozesse bis hin zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen.
Der Beratungsansatz greift vom Individualarbeitsverhältnis bis hin zu komplexen Betriebsübergängen,
Zusammenschlüssen sowie Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen.
Daneben vertreten wir - in enger Abstimmung und unter Beachtung der wirtschaftlichen Interessen unserer Mandanten - streitige Fälle vor den Arbeitsgerichten aller Instanzen. Unsere Mandanten können dabei von unserer langjährigen Tätigkeit sowohl im Individual- wie im kollektiven Arbeitsrecht, das heißt auch im Umgang mit Betriebsräten, profitieren.
Aufgrund unserer Erfahrung mit ausländischen Arbeitgebern und deren in Deutschland tätigen Arbeitnehmern sind wir in der Lage, internationale Unternehmen mit den Besonderheiten des deutschen Arbeitsrechts vertraut zu machen und deren Belange unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Kulturen zu wahren.