Der Steuergestaltung durch Ausnutzung des internationalen Steuergefällen hat die Staatengemeinschaft der OECD den Kampf angesagt. Die letzten Jahre haben disruptive Gesetzesänderungen gebracht, die alle zum Ziel haben, ins niedrig besteuerte Ausland verlagerte Gewinne in Deutschland zu besteuern (BEPS, ATAD u.a.).
Anzuerkennende Gestaltungsmodelle, z.B. den Vertrieb von IP-Rechten über funktionsarme Auslandslizenzgesellschaften (auch IP Boxen genannt) oder hybride Betriebsstättenstrukturen, lassen sich nur noch unter besonderen Umständen realisieren.
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