Internationales Steuerrecht
Compliance – Vermeidung von Doppelbesteuerung – Internationales Steuergefälle
Klassische Antriebe für die Expansion deutscher Unternehmen ins Ausland sind Märkte, Arbeit und/oder Steuern. Oberste Maxime bei Strukturierung des Auslandsengagements sollte der Schutz des deutschen Unternehmensvermögens und deren Inhaber vor den Zugriffsrisiken ausländischer Rechtsordnungen sein. Das hat Vorrang vor allem, erst danach kommen steuerliche Erwägungen.
Unsere Internationale Steuerberatung folgt in Reihenfolge und Gewichtung drei Punkten: Compliance, Vermeidung von Doppelbesteuerung und Ausnutzung niedriger Steuern im Ausland.
Compliance
Die gesetzlichen Compliance Anforderungen für Melde-, Mitwirkungs- und Dokumentationspflichten sind hoch. Sie werden vor allem von inländischen Geschäftsleitern unterschätzt.
Vermeidung von Doppelbesteuerung
Die Doppelbesteuerung von Inlands- und Auslandsgewinnen zu vermeiden, ist selbsterklärend notwendiges Ziel, geschieht in der Praxis tatsächlich aber mehr schlecht als recht. Ursachen sind z.B. Verrechnungspreiskorrekturen nach Betriebsprüfungen, Quellensteuern auf Dividenden, Lizenz- und Managemententgelte.
Die Vermeidung der Doppelbesteuerung setzt die Kenntnisse der Ursachen voraus. Wir beraten Sie, die Ursachen zu erkennen und die Vermeidungsmaßnahmen zu ergreifen.
Ausnutzung niedriger Steuern im Ausland
Der Steuergestaltung durch Ausnutzung des internationalen Steuergefällen hat die Staatengemeinschaft der OECD den Kampf angesagt. Die letzten Jahre haben disruptive Gesetzesänderungen gebracht, die alle zum Ziel haben, ins niedrig besteuerte Ausland verlagerte Gewinne in Deutschland zu besteuern (BEPS, ATAD u.a.).
Anzuerkennende Gestaltungsmodelle, z.B. den Vertrieb von IP-Rechten über funktionsarme Auslandslizenzgesellschaften (auch IP Boxen genannt) oder hybride Betriebsstättenstrukturen, lassen sich nur noch unter besonderen Umständen realisieren.
Vielfältige Expertise im Bereich des Internationalen Steuerrechts:
Über unser internationales HLB-Netzwerk sind wir in der Lage, Qualifikationskonflikte zwischen den einzelnen Rechtsordnungen schnell und zuverlässig mit Hilfe ausländischer Kollegen zu klären.
Darüber hinaus steht den inländischen Unternehmen unser International Legal & Tax Desk für ihre grenzüberschreitenden geschäftlichen Aktivitäten von Deutschland ins Ausland und umgekehrt zur Verfügung. Wir beseitigen die Sprachbarrieren - die Mandanten kommunizieren mit unseren Spezialisten auf Deutsch, Englisch, Spanisch oder Russisch.
Wir sind vorneweg bei der Umsetzung neuester Rechtsentwicklungen. Unser Partner Prof. Dr. Christian Jahndorf und unser Of Counsel Prof. Dr. Till Zech sind Initiatoren und Gründer der IFA Westfalen. Die IFA (International Fiscal Association) ist der größte internationale Zusammenschluss von Steueranwälten und Steuerberatern auf weltweit.
Ferner haben unser Partner Prof. Dr. Christian Jahndorf und unser Of Counsel Prof. Dr. Till Zech den Arbeitskreis Verrechnungspreise etabliert. In diesem werden die neuesten Entwicklungen im Bereich weltweiter Konzerninnentransaktionen besprochen.
Teilnehmer sind Vertreter namhafter Firmen (auch DAX-Unternehmen), die über ihre Erfahrungen mit der Betriebsprüfung speziell im Bereich Verrechnungspreise berichten. Über den Arbeitskreis gelingt es uns, die Erfahrungen zu bündeln und zum Nutzen unserer Mandanten zu verwerten.
Ihre Ansprechpartner:

Prof. Dr. Christian Jahndorf
Rechtsanwalt, Partner, apl. Professor an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster
Tel.: +49 (0) 251/2808-153

Prof. Dr. Till Zech, LL.M.
Attorney at Law (NY), Steuerberater, Of Counsel
Tel.: +49 (0) 251/2808-153