Wir beraten Mandanten dabei, ihre letztwilligen Verfügungen rechtlich korrekt und steuerlich optimiert abzufassen.
Ihr Anwalt für Erbrecht
Unsere Expertise im Bereich des Erbrechts erstreckt sich nicht nur auf Nachfolgeregelungen für Betriebsvermögen, sondern auch auf Privatvermögen. Bei der Erarbeitung von Lösungen für unsere Mandanten legen wir besonderen Wert auf die Berücksichtigung wirtschaftlicher Angemessenheit sowie die Übereinstimmung mit den bestehenden Rahmenbedingungen, insbesondere im Hinblick auf Vereinbarkeiten mit bestehenden Gesellschaftsverträgen.
Wir unterstützen Sie auch bei Testamentsvollstreckungen
Zusätzlich zu unseren Beratungsleistungen im Erbrecht übernehmen wir auch Testamentsvollstreckungen und unterstützen unsere Mandanten aktiv bei der Durchsetzung ihrer erbrechtlichen Ansprüche.
Unser Partner Dr. Friedrich Helmert hat langjährige Erfahrungen mit der Gestaltung von letztwilligen Verfügungen, auch bei Nachlässen mit Auslandsvermögen. Er ist als Dozent im Bereich des internationalen Erbschaftsteuerrechts tätig. Während seiner langjährigen Tätigkeit als Testamentsvollstrecker konnten alle Nachlassabwicklungen konfliktfrei bewältigt werden.