Erbrecht

Mit unserer Kanzlei gestalten Sie Ihre letztwillige Verfügung rechtssicher und steuerlich vorteilhaft. Wählen Sie jetzt einen erfahrenen Anwalt für Erbrecht und lassen Sie sich unverbindlich beraten!

Ihr Anwalt für Erbrecht

Wir beraten und vertreten Privatpersonen, mittelständische Unternehmen, Family Offices und Stiftungen in allen Fragen rund um Erbrecht und Erbschaftsteuerrecht – von der Gestaltung der Nachfolge, der erbschaftsteuerlichen Bewertung des Vermögens bis zur Durchsetzung des erbrechtlichen Anspruchs. Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit bildet dabei die Begleitung und Unterstützung unserer Mandanten bei Ihrer Unternehmensnachfolge.

Sie möchten Ihren Nachlass geregelt weitergeben? Unsere Kanzlei vereint langjährige Praxiserfahrung mit stets aktuellem akademischem Know-how im Erbrecht und Erbschaftsteuerrecht, um Ihr Erbe rechtssicher und steuerlich optimiert zu gestalten.

Wir sorgen dafür, dass Ihr letzter Wille klar festgehalten wird und Konflikte nach dem Erbfall vermieden werden.

So unterstützen unsere Anwälte Sie

Ein Erbe führt nicht selten zu Unsicherheiten und Konflikten – besonders in einer Erbengemeinschaft oder wenn ein Pflichtteil geltend gemacht wird. Vermeiden Sie diese Unsicherheiten und potentielle Streitigkeiten von vorneherein mit dem richtigen Partner an Ihrer Seite. Unsere Anwälte unterstützen Erblasser auch im Sinne der Erben dabei, klare Regelungen zu treffen, um das Vermögen rechtssicher und konfliktfrei zu übertragen.

Wir sind Ihre Partner im Erbrecht, im Erbschaftsteuerrecht und in der Bewertung Ihres Vermögens. Wir haben dabei stets Ihre Interessen bestmöglich im Fokus.

 

Ein Auszug unserer Leistungen:

  • Testament & Erbvertrag: Wir gestalten Ihre letztwillige Verfügung rechtssicher und individuell – für klare Nachlassregelungen, die Streit unter Erben von Anfang an vermeiden.
  • Erbschaftsteuerliche Beratung: Wir begleiten Sie bei der steueroptimierten Vermögensübertragung und Gestaltung Ihrer Vermögensnachfolge inklusive Unternehmens-, Anteils- und Immobilienbewertung.
  • Pflichtteilsrecht: Wir prüfen und setzen Ihre Pflichtteilsansprüche durch oder wehren unberechtigte Forderungen ab – konsequent und immer mit Fokus auf Ihre Interessen.
  • Durchsetzung und Verteidigung erbrechtlicher Ansprüche: Wir setzen Ihre Ansprüche außergerichtlich und gerichtlich durch.
  • Testamentsvollstreckung: Wir übernehmen die Testamentsvollstreckung für unsere Mandanten und sorgen dafür, dass der Nachlass genau nach den Wünschen des Erblassers abgewickelt wird – konfliktfrei und mit voller Transparenz für alle Erben. Darüber hinaus beraten wir Testamentsvollstrecker bei der Erfüllung Ihrer Aufgaben.
  • Internationale Nachfolge: Wir beraten Sie bei Erbfällen mit Auslandsbezug und grenzüberschreitender Erbschaft – mit Hilfe unseres internationalen HLB-Netzwerkes binden wir Spezialisten in anderen Ländern ein. Mit uns wird Ihr Nachlass weltweit geschützt.

 

 

Qualifikation unserer Rechtsanwälte im Erbrecht

Erbrechtliche Mandate erfordern nicht nur juristische Präzision, sondern auch steuerliche und wirtschaftliche Weitsicht. Deshalb setzen wir auf ein interdisziplinäres Team aus Fachanwälten und Steuerberatern.

Mit Paul Heinrich Fallenberg, Partner, Rechtsanwalt und Steuerberater sowie Kerstin Ullerich, Partnerin, Rechtsanwältin, Steuerberaterin und Fachanwältin für Erbrecht, haben Sie erfahrene Spezialisten für Vermögens- und Unternehmensnachfolge an Ihrer Seite. Sie beraten Sie kompetent im Erbrecht und Erbschaftsteuerrecht, begleiten Sie bei der Abwicklung nationaler und auch internationaler Erbfälle mit steuerlicher Optimierung und setzen Ihren erbrechtlichen Anspruch vor Zivil- und Finanzgerichten durch.

Mit Bettina Austermann, Steuerberaterin, haben wir eine Spezialistin im Bewertungsrecht, die ihre Expertise im Bereich der erbschaftsteuerlichen Bewertung von Unternehmensbeteiligungen und Immobilien in das Team Erbrecht einbringt.

Als erfahrener Rechtsanwalt für Erbrecht bringt Dr. Friedrich Helmert, ehemaliger Partner und nunmehr Of Counsel, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, umfassende Expertise in der Gestaltung letztwilliger Verfügungen mit – auch beim komplexen Erbe mit Auslandsbezug. Er ist Dozent im internationalen Erbschaftsteuerrecht und erfahrener Testamentsvollstrecker.

Alles aus einer Hand:

Gemeinsam decken wir alle relevanten Schnittstellen in Erbrecht, Steuerrecht, Bewertung und Gesellschaftsrecht ab – für eine Beratung, die rechtlich wie steuerlich optimal und wirtschaftlich durchdacht ist.

Jetzt im Erbrecht beraten lassen!

Regeln Sie Ihre Erbschaft rechtzeitig und sichern Sie so den Werterhalt Ihres Vermögens. Mit unserer Kanzlei profitieren Sie von einer einzigartigen Kombination aus Spezialisierung im Erbrecht und Erbschaftsteuerrecht und interdisziplinärer Zusammenarbeit innerhalb der Unternehmensgruppe. Vereinbaren Sie gerne einen Termin mit unseren Anwälten für Erbrecht in Münster – wir freuen uns, Sie kennenzulernen.

 

Häufige Fragen rund ums Erbrecht

Was regelt das Erbrecht?

Das Erbrecht legt fest, wie das Vermögen eines Erblassers nach dem Erbfall verteilt wird – entweder nach der gesetzlichen Erbfolge oder gemäß Testament oder Erbvertrag.

Wann ist ein Testament sinnvoll?

Ein Testament ist immer dann empfehlenswert, wenn Sie von der gesetzlichen Erbfolge abweichen möchten, klare Regelungen zur Erbfolge treffen oder Konflikte in der Erbengemeinschaft vermeiden wollen.

Was ist der Pflichtteil und wer erhält ihn?

Der Pflichtteil ist ein gesetzlicher Mindestanspruch naher Angehöriger, der selbst dann besteht, wenn diese im Testament nicht bedacht werden. Er wird in Geld ausbezahlt.

Wann sollte ich einen Fachanwalt für Erbrecht einschalten?

Ein Fachanwalt für Erbrecht ist besonders dann wichtig, wenn größere Vermögenswerte, eine komplexe Erbengemeinschaft oder internationale Bezüge vorliegen. Er verfügt über vertiefte Kenntnisse, um optimale Lösungen zu erarbeiten.

Kann ein Anwalt auch als Testamentsvollstrecker tätig werden?

Ja. Anwälte mit Erfahrung im Erbrecht übernehmen häufig die Testamentsvollstreckung, um die Erbschaft zu sichern und den Nachlass geordnet abzuwickeln. Unsere Kanzlei übernimmt mit ihren erfahrenen Anwälten für Erbrecht die Aufgaben als Testamentsvollstrecker oder berät und unterstützt Testamentsvollstrecker bei ihrer Aufgabenerfüllung.

Was ist der Unterschied zwischen einem Rechtsanwalt und einem Fachanwalt im Erbrecht?

Jeder Fachanwalt ist auch Rechtsanwalt, hat jedoch eine zusätzliche Fachausbildung und nachgewiesene Praxiserfahrung in seinem Spezialgebiet – hier im Erbrecht. Das sorgt für besonders fundierte Beratung.

Ihre Ansprechpartner:

Paul Heinrich Fallenberg Rechtsanwalt Umsatzsteuer Unternehmenssteuer

Diplom-Betriebswirt

Paul Heinrich Fallenberg

Rechtsanwalt, Steuerberater, Partner

Tel.: +49 (0) 251/2808-151

ra@hlb-schumacher.de

Vita

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Kerstin Ullerich

Rechtsanwältin, Steuerberaterin, Fachanwältin für Erbrecht, Partnerin

Tel.: +49 (0) 251/2808-153

ra@hlb-schumacher.de

Vita

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Diplom-Wirtschaftsjuristin (FH)

Bettina Austermann

Steuerberaterin, Prokuristin

Tel.: +49 (0) 251/2808-151

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Dr. Friedrich Helmert Rechtsanwalt Nachfolgeberatung, Testament

Dr. Friedrich Helmert

Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Of Counsel

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