Wir haben uns im Bereich der Prozessführung, insbesondere vor den Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof, mittlerweile einen Namen erarbeitet.
Im Bereich der Rechtsdurchsetzung sind wir von "FOCUS Business" zehnmal nacheinander als eine der besten Kanzleien Deutschlands gekürt worden.
So vertreten wir zum Beispiel DAX-Unternehmen in Sachen Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen vor den Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof . Im Bereich der Kommunalsteuern haben wir für unsere Mandanten eine gefestigte Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte vor dem Bundesverwaltungsgericht ins Wanken gebracht.
Die effektive Rechtsdurchsetzung durch Gerichtsverfahren ist auch nach unserem Beratungsansatz die Ultima Ratio. Der vorgreifliche Ansatz, sich möglichst mit der steuerlichen Betriebsprüfung zu einigen, ist in vielen, aber nicht in allen Fällen zielführend. Wenn es schließlich darauf ankommt, versuchen wir mit allen prozessualen Mitteln, das Recht unserer Mandanten durchzusetzen.