Finanzgerichtliche Prozessführung

Wir haben uns im Bereich der Prozessführung, insbesondere vor den Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof, mittlerweile einen Namen erarbeitet.

Unsere Kanzlei in Münster hat sich bundesweit einen exzellenten Ruf in der finanzgerichtlichen Prozessführung erarbeitet. Als vielfach ausgezeichnete steuerrechtliche Kanzlei – unter anderem elfmal in Folge von FOCUS Business als eine der besten Kanzleien Deutschlands – setzen wir Maßstäbe in der erfolgreichen Vertretung unserer Mandanten in komplexen Steuerprozessen.

Ob im Einspruchsverfahren, vor dem Finanzgericht oder dem Bundesfinanzhof – wir vertreten unsere Mandanten mit tiefgreifender Expertise, strategischem Weitblick und konsequenter Durchsetzungskraft.

Unsere Schwerpunkte in der steuerrechtlichen Prozessvertretung

Wir vertreten Unternehmen ebenso wie anspruchsvolle Privatpersonen in komplexen und oft richtungsweisenden Verfahren. Unsere besondere Stärke liegt in der Kombination aus fundierter steuerrechtlicher Analyse und prozessualer Erfahrung.

  • Vertretung von DAX- und Familienunternehmen: Etwa bei Fragen zur Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen, verdeckten Gewinnausschüttungen oder grenzüberschreitenden Sachverhalten.
  • Verfahren für Privatpersonen: Auch vermögende Privatpersonen beraten und vertreten wir in komplexen steuerlichen Streitverfahren – etwa in einkommensteuerlicher Hinsicht oder bei Fragen zur Erbschaftsteuer, Wegzugsbesteuerung und internationalen Sachverhalten.
  • Verfassungs- und europarechtliche Bezüge: Bei Bedarf bringen wir steuerrechtliche Streitigkeiten auch vor das Bundesverfassungsgericht oder den Europäischen Gerichtshof.
  • Kommunalsteuerrecht: Wir haben durch gezielte Prozessführung eine gefestigte Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte vor dem Bundesverwaltungsgericht ins Wanken gebracht.

Prozess als letztes Mittel – aber mit aller Konsequenz

In unserer steuerrechtlichen Beratung gilt der Prozessweg als Ultima Ratio. Unser Ziel ist es stets, durch frühzeitige Kommunikation mit der Finanzverwaltung – insbesondere im Rahmen von steuerlichen Betriebsprüfungen – pragmatische und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen zu erzielen. Wenn eine Einigung nicht möglich ist, setzen wir das Recht unserer Mandanten mit Nachdruck durch – prozesserfahren, zielgerichtet und effizient.

Vertrauen Sie auf eine starke steuerrechtliche Kanzlei

Als erfahrene Steueranwälte mit Spezialisierung auf die finanzgerichtliche Prozessführung und langjähriger Erfahrung stehen Prof. Dr. Christian Jahndorf und Dr. Christian Cremers Unternehmen, Institutionen und Privatpersonen bereits ab dem Beginn einer steuerlichen Betriebsprüfung zur Seite.

Wir begleiten unsere Mandanten durch alle Phasen eines steuerlichen Konflikts – von der frühzeitigen Kommunikation mit der Finanzverwaltung über den Einspruch gegen Steuerbescheide bis hin zur Klage vor dem Finanzgericht und einer möglichen Revision vor dem Bundesfinanzhof. Unsere Beratung ist dabei stets strategisch ausgerichtet, praxisnah und konsequent auf die Durchsetzung der Rechte unserer Mandanten fokussiert.

Ihre Ansprechpartner:

christian-jahndorf-rechtsanwalt-internationales-steuerrecht

Prof. Dr. Christian Jahndorf

Rechtsanwalt, apl. Professor an der Universität Münster, Partner

Tel.: +49 (0) 251/2808-153

ra@hlb-schumacher.de

Vita

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Dr. Christian Cremers

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Partner

Tel.: +49 (0) 251/2808-153

christian.cremers@hlb-schumacher.de

Vita

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