Wir beraten national und international tätige Unternehmen sämtlicher Größenordnungen und Branchen - von der Gründung der Gesellschaft über die optimale rechtliche Gestaltung des laufenden operativen Geschäftes bis hin zu notwendigen oder sinnvollen Neu- und Umstrukturierungen des Unternehmens (teilweise als ausgegliederte Rechtsabteilung).
Auch hier begleiten wir unsere Mandanten national und grenzüberschreitend auch in Sachverhalten mit internationalen Bezügen.
Im Bereich des Unternehmensrechts beraten wir unsere Mandanten bei der Konzeption und Verhandlung von (komplexen) Verträgen mit in- oder ausländischen Geschäftspartnern, um rechtssichere und erforderlichenfalls auch durchsetzbare Grundlagen für das unternehmerische Tagesgeschäft zu schaffen.