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Termin: 13.03.2024

08:30 - 09:15 Uhr

Zur Anmeldung

Ab 8:00 Uhr steht ein Frühstück bereit.

Bitte bis zum 8. März 2024 anmelden.

UNTERNEHMERFRÜHSTÜCK: Arbeitszeit: Erfassen, Überstunden vergüten, Arbeit erlauben. Was darf und muss ich?

Unser „UNTERNEHMERFRÜHSTÜCK – früher aufgeweckt“ bietet Ihnen Informationen zu aktuellen Themen aus erster Hand. Diskutieren Sie mit ausgewiesenen Experten aus der Praxis und knüpfen Sie neue Kontakte. Starten Sie anschließend gestärkt und voller Ideen in Ihren Arbeitstag.

Ablauf:
Ab 8:00 Uhr steht ein Frühstück bereit.
Vortrag 8:30 bis 9:15 Uhr

Thema:

In den letzten Jahren hat das Thema Arbeitszeit und -erfassung, insbesondere seit dem ‘Stechuhr-Urteil’ des EuGH, stark an Bedeutung gewonnen. Seit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts von 2022 sind Unternehmen in Deutschland zur Arbeitszeiterfassung verpflichtet. Doch was bedeutet das konkret für Arbeitgeber?

Arbeitszeit ist ein relativer Begriff, der in verschiedenen Kontexten unterschiedlich verstanden wird. Auf der einen Seite versteht man darunter die Zeit, in der ein Arbeitnehmer arbeiten müsste, auf der anderen Seite die Zeit, in der ein Arbeitnehmer überhaupt arbeiten darf und ferner auch noch die Zeit, die tatsächlich gearbeitet wird. Letztere ist zugleich Grundlage für die Frage, ob der Arbeitnehmer die geleisteten Arbeitsstunden bezahlt bekommt. An die Arbeitszeitbegriffe werden unterschiedliche Folgen geknüpft.

Daher sollen die Begriffe kurz dargestellt und vor allem die für die Praxis bedeutsamsten Folgen untersucht werden. Diese sind z.B.:

  • Muss mein Arbeitnehmer Überstunden leisten?
  • Muss ich Überstunden stets bezahlen bzw. in Freizeit ausgleichen?
  • Kann ich Überstundenvergütung im Vertrag ausschließen?
  • Welche Vorteile bringt ein Arbeitszeitkonto und wie richte ich eines ein?
  • In welchen Zeiten darf mein Arbeitnehmer nicht arbeiten?
  • Was muss ich bei der Arbeitszeiterfassung wie dokumentieren?
  • Vertrauensarbeitszeit – Geht das noch?

 

Referenten

Martin Maties Of Counsel Arbeitsrecht

Prof. Dr. Martin Maties

Universitätsprofessor, Of Counsel

Tätigkeitsschwerpunkte:

  • Arbeitsrecht
  • Bürgerliches Recht
  • eSport-Recht
  • Methodenlehre

 

Lennard Looschen

Rechtsanwalt

Tätigkeitsschwerpunkte:

  • Arbeitsrechtliche Beratung und Prozessvertretung
  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Allgemeines Zivilrecht

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