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Update II: EU-Lieferkettenrichtlinie / CSDDD- Blockade durch Deutschland?

(Stand 1.2.2024)
„Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) und Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) begründen laut entsprechender Medienberichte ihre Blockadehaltung zur EU-Lieferkettenrichtlinie mit dem befürchteten bürokratischen Mehraufwand für die Unternehmen.

Die geplante Richtlinie würde auch unverhältnismäßige Sorgfaltspflichten einführen. Eine Enthaltung der deutschen Regierung würde bei der für den 9. Februar terminierten Abstimmung im Ministerrat wie eine Nein-Stimme wirken. Dies könnte das gesamte EU-Lieferkettenprojekt zu Fall bringen, weil sich andere EU-Mitgliedsstaaten möglicherweise an Deutschlands Stimmverhalten orientieren.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) legte daher jetzt einen Kompromissvorschlag vor, um die FDP umzustimmen. Demnach sollen die eigentlich bereits nach dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz geltenden Berichtspflichten für 2023 und 2024 ausgesetzt werden, damit die Unternehmen ab 2025 nur noch nach dem europäischen Standard Berichte erstellen müssen.

=> Am 7. Februar, zwei Tage vor der EU-Abstimmung, befasst sich das Bundeskabinett mit dem Vorschlag.

Es berichten SZ (Michael Bauchmüller/Roland Preuß), FAZ (Hendrick Kafsack/Manfred Schäfers), taz (Hannes Koch), Hbl (Frank Specht u.a.), Welt (Stefan Beutelbacher) und LTO.

Heike Göbel (FAZ) begrüßt den Widerstand der FDP gegen “die hohe Lieferkettenmoral”. Lieferkettenregelungen stellen ihrer Ansicht nach Unternehmen “unter Generalverdacht”, dass sie “niedrigere Standards und Lohnkosten in ärmeren Ländern bloß ausbeuterisch ausnutzen.”

In einem separaten Beitrag weist Stefan Beutelsbacher (Welt) darauf hin, dass EU-Diplomat:innen zunehmend genervt vom “German Vote” sind. Gemeint ist die häufige deutsche Vorgehensweise, zunächst lang zu verhandeln, um sich dann letztlich doch der Stimme zu enthalten. Zwar habe die FDP inhaltlich recht, allerdings sei ihr Vorgehen falsch.“

Quelle: https://www.lto.de/recht/presseschau/p/presseschau-2024-02-02-eu-lieferkettenrichtlinie-cannabislegalisierung-koalitionseinigung-cdu-csu-bestechlichkeit/

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Update I (EU-Lieferkettenrichtlinie / CSDDD) 

Der europäische Rat und das europäische Parlament haben sich über die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD / CS3D) im Grundsatz geeinigt (Stand: 14.12.2023).

Dies sind die wesentlichen Neuerungen bzw. Abweichungen vom LkSG in seiner aktuellen Fassung:

  • Der Anwendungsbereich der Richtlinie wurde derart festgelegt, dass sie für große Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten und einem weltweiten Nettoumsatz von über 150 Mio. € gilt.
  • Definitiv erfasst sind auch nachgelagerte Tätigkeiten wie Vertrieb oder Recycling.
  • Der Finanzsektor ist erst einmal ausgenommen vom Anwendungsbereich der Richtlinie; wir halten Sie insoweit auf dem Laufenden.
  • Eine der drastischsten Neuerungen: Eine zivilrechtliche Haftung ist von nun an bei Verstößen gegen die europäischen Vorgaben möglich.
  • Sanktionen betragen bis zu 5 % des Nettoumsatzes des Unternehmens.

In einem nächsten Schritt muss die vorläufige Einigung, die der Rat und das Europäische Parlament erzielt haben, von beiden Seiten gebilligt und förmlich angenommen werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Europäischen Rates

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Für eine umfassende Beratung im Bereich Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und vielem mehr, wenden Sie sich jederzeit an unser Expertenteam:

Dr. Dietmar Janzen, MBA

Dr. Dietmar Janzen Rechtsanwalt Internationales Wirtschaftsrecht M&A

Rechtsanwalt | Steuerberater | Partner
Tel.: +49 (0) 251/2808-155
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Lennard Looschen

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E-Mail: lennard.looschen@hlb-schumacher.de

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