Anleitung zur Erstattung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung
Die Finanzämter in Nordrhein-Westfalen setzen auf Antrag die
Sondervorauszahlungen für Dauerfristverlängerungen bei der Umsatzsteuer für
krisenbetroffene Unternehmen bis auf Null fest.
Um eine schnelle Bearbeitung des Antrags zu gewährleisten, empfiehlt das
Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen diesen Unternehmern die Verwendung des bekannten Vordrucks:
„Antrag auf Dauerfristverlängerung – Anmeldung der Sondervorauszahlung“.
Zum Ausfüllen eine kurze Anleitung :
Anleitung Erstattung Dauerfrist Ust
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