Entscheidungen des Monats heißt jetzt PARAGRAFENSCHNACK
Nach 4 Jahre und 48 Einzelveröffentlichungen unserer monatlichen Entscheidungsbesprechung bekommt das Format nun einen neuen Anstrich: Aus dem Herzen des Münsterlandes schnacken wir auch künftig weiter über die relevantesten Entscheidungen in der deutschen Rechtsprechung.
Die Veröffentlichungsserie zeigt im altbekannten, Studi-freundlichen Gutachtenstil auf, dass Jura mehr ist als das Lösen von Fällen nach Schema F. Jura ist Argumentation, Kreativität, Sprache, Strategie – und manchmal auch ein bisschen Improvisation mit einem Hauch nordwestlichen (Schnick-)Schnack.
Sie richtet sich an alle Jura-Studierenden, die mehr wollen als auswendig gelernte Definitionen und ausgedruckte Urteile in Leitz-Ordnern. Er richtet sich an Neugierige, an Diskutierfreudige, an Koffein-gestützte Nachtschreiberinnen und -schreiber, an kurz-vor-dem-Examenspaniker ebenso wie an Erstsemester mit frisch zugelegter Becktexte-Gesetzessammlung, die noch verdächtig unbenutzt aussehen.
In diesem Sinne: Willkommen zum Paragrafenschnack – dem wahrscheinlich unterhaltsamsten Weg, sich freiwillig mit Paragrafen zu beschäftigen.
Im ersten Quartal geht es um eine Entscheidung des OVG Lüneburg (Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urt. v. 5.6.2025, Az.: LB 127/23, BeckRS 2025, 16401) aus dem Bereich des öffentlichen #Baurechts.
In „Von Schafen die (angeblich) einen Zaun im Außenbereich haben wollten“ können Interessierte Ihr Wissen zu den Themen „Eigentumsgarantie & Bestandsschutz“, „§ 35 BauGB – Bauen im Außenbereich“ und weiterem verwaltungsrechtlichen Grundwissen auffrischen. Das niedersächsische Landesrecht (NBauO, NVwVG, NPOG) wurde insoweit vom Verfasser inhaltlich auf die Regelungen der BauO NRW / VwVG NRW übertragen, damit der Lerneffekt für die NRW-Studierendenschaft umso erbaulicher ausfällt.
In diesem Sinne: Viel Freude und Erfolg!
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