Erfolg gegen die BaFin
Unser Partner Prof. Dr. Christian Jahndorf, Rechtsanwalt, hat erneut einen Automatenaufsteller erfolgreich gegen die BaFin vertreten. Die Berufung der BaFin gegen das erstinstanzliche Urteil des VG Frankfurt hat der VGH Kassel am 23.09.2020 zurückgewiesen und die Revision nicht zugelassen (Az. 6 A 1931/15).
In der Sache geht es um die Frage, ob die sog. reverse Bargeldauszahlung in Spielhallen nach dem ZAG erlaubnispflichtig ist. Diese Rechtsfrage hat jetzt auch der VGH Kassel verneint. In den Bundesländern, in denen die landesrechtliche Glücksspielregulierung das Aufstellen von EC-Automaten nicht verbietet, können Automatenaufsteller nunmehr nach dem „REWE-Prinzip“ reverse Bargeldauszahlung ohne ZAG-Erlaubnis anbieten.
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