NEU: Entscheidung des Monats September
Auto gefunden! Nicht jedoch auf „mobile.de“ oder einem der anderen bekannten online-Marktplätze für Fahrzeuge, sondern gleich vor der Haustür. Genauer gesagt war Fundort ein Autobahn-nahes Gewerbegebiet.
Und hinsichtlich des Gefundenen gilt doch stets: „Wer’s findet, darf’s behalten!“, oder?
Grundsätzlich sieht § 973 Abs. 1 BGB den Eigentumserwerb des Finders kraft Gesetzes (sog. originärer Erwerb) unter bestimmten Voraussetzungen tatsächlich vor. Doch bevor der – Münster-typisch vielmehr Fahrrad versierte – Leser nun alle auf der Straße vor dem Küchenfenster geparkten Fahrzeuge „just in case“ der zuständigen Behörde meldet, raten wir zum Weiterlesen.
Ob man also auch in Hinblick auf solche Fahrzeuge, die in Parkbuchten ordnungsgemäß abgestellt, dort dann aber über Monate hinweg nicht fortbewegt wurden, mit dem Eigentumserwerb gem. § 973 Abs. 1 BGB gut fährt, war kürzlich Gegenstand einer Gerichtsentscheidung.
Das Oberlandesgericht Celle hatte im Frühling in zweiter Instanz über das Schicksal eines weißen @Audi Q8-SUV, Marktwert etwas unter EUR 100.000, zu entscheiden (OLG Celle, Urt. v. 26.2.2025 – 14 U 53/24, NJW-RR 2025, 722).
Der Eigentümer des streitgegenständlichen Pkw reagierte jedenfalls nicht auf die Zustellversuche der zuständigen Behörde. Der „Finder“ des Q8, der wohl dachte, den Coup (8) seines Leben gemacht zu haben, sah sich und seine geltend gemachten Eigentumsansprüche hierdurch bestätigt.
Wie das OLG entschied, lesen Sie und Ihr nun in unserer akademisch-mundgerecht aufbereiteten Entscheidung des Monats September 2025 im Studi- und Laien-gerechten Klausurformat / Gutachtenformat.
=> Lesen Sie hier die Entscheidung des Monats September 2025
Wir legen großen Wert auf die Förderung des juristischen Nachwuchses. Bei uns können sowohl Studierende im Rahmen einer Nebentätigkeit als auch Referendare die Vorzüge einer praxisnahen Ausbildung in zahlreichen Rechtsgebieten erfahren und vielfältige Einblicke in die Arbeit einer großen mittelständischen Kanzlei gewinnen.
Die Rechtsgebiete reichen von ganz klassischen Materien, wie etwa dem allgemeinen Zivilrecht, Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht oder Steuerrecht, bin hin zu Spezialmaterien (z.B. Glücksspielrecht und eSport-Recht).
Auch abseits einer Mitarbeit in unserer Kanzlei liegt uns eine gute juristische Ausbildung am Herzen, aus diesem Grund weisen monatlich unter dem Hashtag #hlbbringtdichweiter auf LinkedIn auf wichtige Entscheidungen, die für die Vorbereitung auf das erste oder zweite Staatsexamen wichtig sein könnten, hin.
Folgen Sie uns auf LinkedIn!
Mehr Aktuelles:
13.01.2026
Sanierungsklausel nach § 8c KStG
Aktuelle Entwicklungen beim Untergang von Verlustvorträgen
16.12.2025
Ausgezeichnet - JUVE Handbuch Steuern
Bereits zum sechsten Mal in Folge ist HLB Schumacher beim regionalen Ranking "Westen" mit vier Sternen gelistet.
05.11.2025
Ausstellung "Boris Doempke - Tales of Space"
Der Künstler Boris Doempke stellt von November 2025 bis August 2026 seine Kunstwerke bei uns aus.