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Entscheidungen des Monats

Examensrelevante Fälle aus der Rechtsprechung leicht verständlich und lehrreich aufbereitet und das mit vielen hilfreichen Tipps für die Praxis oder mündliche Prüfung in den Fußnoten.

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Entscheidung des Monats Juni 2023Waffenrecht - waffenrechtliche Unzuverlässigkeit

Das Waffenrecht, obgleich kein Pflichtfachstoff, kommt in der Examensrealität ungefähr so häufig vor, wie Rechtsstreitigkeiten um die AfD. Wenn beides zusammenfällt gilt es aufzuhorchen, denn die Kombination aus Verfassungs-, Verwaltungsprozess- & Waffenrecht bietet dem Prüfer im Examen reichlich Munition. Daher wollen wir euch in unserer Entscheidung des Monats Juni entsprechend wappnen: Statt Teflon-Weste gibt’s jedoch Dogmatik in das Oberstübchen. Statt dem Großkaliber laden wir euch lieber ein, alle Vorurteile gegen das Öffentliche Recht niederzulegen und dem Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt Gehör zu schenken (Beschl. v. 24.04.2023 – 3 M 13/23, BeckRS 2023, 8320).

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Entscheidung des Monats Mai 2023Zivilrecht - Online-Auktionen

eBay-Auktionen verlieren in der juristischen Prüfung weder an Aktualität noch an Beliebtheit. Die Fälle können sich dabei jedoch als durchaus abstrus darstellen. In diesem Monat –  passend zum aufkeimenden Frühlingswetter – geht es um die Online-Versteigerung eines Ausflugsschiffes. Geht denn das? Wie verhält es sich bei Auktionen, die einen hohen fünfstelligen Wert erreichen? Müssen solche speziellen Anforderungen gerecht werden? Genau diesen Fragen hatten in erster Instanz das Landgericht Düsseldorf (Az. 8 O 321/20) sowie nun – im Rahmen der Berufung – das Oberlandesgericht Düsseldorf (Az.: I23 U 71/22) nachzugehen, wobei letzteres kürzlich einen bestätigenden Hinweisbeschluss im Rahmen des §522 Abs. 2 ZPO erließ. Den Entscheidungen ist zu entnehmen, dass das Recht weiterhin einen sicheren Hafen bietet, in welchem der gut vorbereitete Jurist einzig mit entsprechender Argumentation anzulegen wissen muss.

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Entscheidung des Monats April 2023Strafrecht - Unterlassungsdelikte

Konfrontiert mit (unechten) Unterlassensdelikten und vertiefenden Elementen der Garantenlehre (Garantenstellung und -pflichten), verliert so manch Studierender den Boden unter den Füßen. Dies mag nicht zuletzt darin wurzeln, dass verschiedene Teilgebiete des Rechts Fragen rund um Garantenstellungen aufwerfen können: Im Deliktsrecht kann im Rahmen des § 823 I BGB ein Unterlassen haftungsbegründend sein, wenn Verkehrssicherungspflichten verletzt wurden (diese erwachsen aus einer Garantenstellung; mehr dazu in unserer EdM). Im Strafrecht AT bei den unechten Unterlassensdelikten ist die Kenntnis von garantenbegründenden Umständen unumgänglich. Im Strafrecht BT tauchen Garanten- bzw. Rettungspflichten in manch einem Delikt auf (es seien nur genannt: §§ 221, 323c StGB)). Es gilt jedoch wie stets: Ruhe bewahren und Ängste unterlassen… im Umgang mit dem Unterlassen. Es gibt objektiv gar keinen Grund zur Sorge. Und nach der Lektüre unserer diesmonatigen Entscheidung des Monats gibt es auch subjektiv keinen Grund mehr für Nervosität bei der Klausurbearbeitung im Strafrecht.

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Entscheidung des Monats März 2023Glücksspielrecht - Zocken ohne Risiko

“Zocken” ohne Risiko? Das geht nicht? Und wie das geht. Das zeigte zuletzt eindrucksvoll das OLG-Köln mit Urt. v. 31.10.22 (Az.: 19 U 51/22): Ein Glücksspieler aus Westfalen konnte hier  seine Verluste in üppiger Höhe von knapp 60.000€ “wett machen”, indem er einen Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung gegen die im EU-Ausland ansässige Online-Spieleveranstalterin geltend machte. Was genau dahinter steckt, wie das Obergericht – im Gegensatz zur Vorinstanz – zur Anwendbarkeit deutschen Rechts kam und wie selbst das exotische Glücksspielrecht Einzug in eine Examenklausur finden könnte, lesen Sie leicht verständlich und in übersichtlicher Struktur in unserer diesmonatigen Entscheidung des Monats.

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Entscheidung des Monats Februar 2023Klimaaktivismus und Strafbarkeit

Klima-Rettung oder politisch motivierte Kriminalität? Immer häufiger müssen deutsche Gerichte über diese Frage und damit über die Strafbarkeit der Protesttaten von Klimaaktivisten urteilen. Dabei wirkt die Wanderung zwischen dem Einsatz für die Umwelt und dem Polizeieinsatz gegen Umweltaktivisten schmal wie der Bossesgrat . Populäre Beispiele für Proteste im Grenzbereich zwischen Rechtswidrigkeit und Legalität sind u.a. die Straßenblockaden und Blockade des Flughafens BER (vgl. §§ 315b; 316b; 316c StGB) durch die aktuell schlagzeilenschreibende Aktivisten-Gruppe „letzte Generation“. Jüngst löste ebenso der Tod einer Radfahrerin, deren Rettung sich durch eine Straßenblockade von Klimaaktivisten verzögert haben könnte, Diskussionen aus (vgl. § 323c Abs. 2 StGB). Die Liste ließe sich fortsetzen (insb. §§ 113, 114; 123; 240 Abs. 1 u. 2 StGB). Klar ist: Derlei Verstöße gegen das materielle Strafrecht übersteigen zweifelsohne die Schwelle zu Kavaliersdelikten. Doch polarisiert die Thematik und wird von den Gerichten teilweise unterschiedlich beurteilt, da sie wie keine Zweite das Spannungsfeld zwischen Recht, Moral und Ethik repräsentiert.

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Entscheidung des Monats Januar 2023Auto gegen Hund - Gefährdungshaftung

Wenn der Jäger zum Beklagten wird… dann ist es wieder Zeit sich bei heißem Tee und kaltem Wetter unter die Decke gekuschelt der Lektüre unserer #EntscheidungDesMonats zu widmen. Auch in diesem Jahr wollen wir wieder Feingefühl und Spürsinn beweisen, um eine handverlesene Auswahl allmonatiger Entscheidungen zu treffen, die euch im besten Falle in der Examensprüfung wiederbegegnen werden. Diesen Monat läuten wir das neue Jahr mit einem eher kuriosen Sachverhalt ein, dem sich das OLG Celle (Urt. v. 05.10.2022 – 14 U 19/22) gegenüber sah und welcher wie das Duell um das Herz des Deutschen anmutet: Es gilt „Auto gegen Hund“. Und wo ein Auto im Sachverhalt vorkommt sind zwei Dinge sicher: 1. Im Strafrecht gehen bei Autounfällen stets zeitliche Zäsuren mit einher, welche den Bearbeiter veranlassen sollte, das Gutachten in entsprechende Tatkomplexe zu gliedern. 2. Im Zivilrecht – welchem wir uns in Gestalt des Deliktsrechts in diesem Januar widmen wollen – ist mit aller oberster Achtsamkeit auf die §§ 7, 18 StVG und die Besonderheiten rund um die Gefährdungshaftung einzugehen. Hier liegen regelmäßig klassische Problemschwerpunkte in der Diskussion um die Reichweite der Betriebsgefahr eines Autos, das Verhalten des in unseren vorherigen Veröffentlichungen bereits erwähnten „Karlsruher Idealfahrers“ und vielem mehr, sodass die Prüflinge ihre juristischen Erwägungen entsprechend fokussieren sollten.

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Entscheidung des Monats Dezember 2022Abschleppfälle - Kostenbescheid

Unsere Dezember-Entscheidung traf der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg mit Urteil vom 24.2.2022 (Achtung mit den konkreten Vorschriften! In NRW gilt eigenes Landesrecht; die ratio ist freilich vergleichbar). Die Entscheidung betraf – ebenso thematisch trefflich in Zeiten des saisonal-gesteigerten Glühwein- und Eggnog-Konsums – den vermeintlich betrunkenen Fahrer eines abschleppbedürftigen Fahrzeugs und dessen Klage gegen einen „Abschlepp-Kostenbescheid“.

Im dogmatischen Teil schauen wir in diesem Monat mal ein wenig über den juristischen Tellerrand hinaus und machen einen Ausflug in das Recht um die sog. unmittelbare Ausführung. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass Ihr in eurem späteren Referendariat oder Berufsleben auch mit dem Anschein nach neuen Rechtsfiguren konfrontiert werdet. Zudem vertiefen wir die Prüfung eines Kostenbescheides.

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Entscheidung des Monats November 2022Auto-Posing - Ordnungsverfügung

„Ich drück’ aufs Gas, hör’ die 500 PS“… Was wie ein Rap-Song klingt, ist auch einer. Neben Bonez MC und RAF Camora ließ im Sommer 2021 jedoch auch ein 22 jähriger Düsseldorfer den Motor seines 500 PS-starken Mercedes C63 AMG aufheulen. Er wurde erhört. Und zwar von der Stadt selbst, die diese Art des Auto-Posing prompt mit einer auflagenreichen Ordnungsverfügung abstraften. Zu Recht?

Das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf entschied zugunsten des Klägers und aller anderen Düsseldorfer „Auto-Poser“ (Urt. v. 01.09.2022, 6 K 4721/21). Nach derzeitigem Recht stehe der Stadt für ein derartiges Vorgehen gegen ein solches Auto-Posing keine Rechtsgrundlage zur Verfügung. Dass sich das Verhalten der Verwaltung nach (dem) Gesetz zu richten hat, folgt dabei freilich aus dem Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit. Doch neben dieser plastischen Veranschaulichung des Gesetzesvorbehalts bietet die Entscheidung noch weitere lehrreiche Aspekte.

Im abschließenden dogmatischen Teil widmen wir uns sodann der isolierten Anfechtbarkeit von Nebenbestimmungen. Was vertreten wird, welchen Anforderungen der Prüfling in diesem Kontext gerecht werden muss, wie eine saubere Streitdarstellung aussehen kann und warum eine solche mit dem Oktober-Beschluss des BVerwG vom 12.10.2022 (8 AV 1.22) noch komplizierter geworden ist, verraten wir euch in der dogmatischen Vertiefung.

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Entscheidung des Monats Oktober 2022Gutgläubiger Erwerb - Mobiliarsachenrecht

Wenn in einem Gerichtsurteil ein Sachenrechtsklassiker auf einen Fall rund um „des deutschen liebstes Kind“ – das Auto – trifft, dann ist das in etwa so bedeutungsvoll für das (erste) juristische Staatsexamen wie, na ja, das Auto für die deutsche Wirtschaft. In diesem Oktober möchten wir uns daher mit einem brandaktuellen Fall auseinandersetzen, der sich im Kern mit dem gutgläubigen Erwerb eines Audi Q5 vom Nichtberechtigten und einer „unendlichen Probefahrt“ befasst. In diesem Sinne also Abfahrt!

Das Oberlandesgericht Celle entschied mit Urteil vom 12.10.2022 (Az. 7 U 974/21) über die
Wirksamkeit der Übereignung eines Audi Q5, welcher zuvor dem ursprünglichen Eigentümer,
einem Autohaus in Niedersachsen, im Rahmen einer unbegleiteten Probefahrt vom
vermeintlichen Interessenten entwendet worden war.

Der gutgläubige Erwerb gem. §§ 932 ff. BGB kann Euch im Examen in verschiedensten
Gewändern begegnen, ob – wie hier – gepaart mit deliktischem Verhalten, ob in erbrechtlichem Kontext oder im Zusammenhang mit dem Immobiliarsachenrecht. Wir wollen Euch daher wie gewohnt zum Ende dieser Besprechung die notwendige dogmatische Kompetenz zur Hand reichen, sodass Ihr in allen Situationen und Konstellationen die Ruhe bewahren könnt. Für die Referendare unter Euch unternehmen wir ebenso einen kleinen Exkurs zur Darlegungs- und Beweislast, welche in derlei Konstellationen in der Praxis häufig den meisten Stoff zur Diskussion bieten.

 

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Entscheidung des Monats September 2022"Der mündige Bürger informiert seinen Anwalt"

„Der mündige Bürger informiert seinen Anwalt“. Und wenn man gerade keinen auf Kurzwahl hat? Dann hilft die StPO. Dabei kann der Zeitpunkt der Bestellung eines Pflichtverteidigers für den Ausgang eines Strafprozesses entscheidend sein. Wie der im Folgenden dargestellte Fall zeigt, kann die Aussage des Beschuldigten bzw. späteren Angeklagten in einer polizeilichen Vernehmung gerade in Fällen mit komplizierter Beweislage das entscheidende Puzzleteil sein, was letztlich den Tatnachweis erbringt.

Aus Verteidigersicht besteht entsprechend ein besonderes Bedürfnis, möglichst frühzeitig
bestellt zu werden, um nicht nur Akteneinsicht und Extrazeit zu erlangen, sondern auch den
Mandanten von unbedarften Äußerungen zu bewahren. Wenn sich der Angeklagte – wie im
Besprechungsfall – schon im Rahmen der polizeilichen Vernehmung umfassend zum
vorgeworfenen Geschehen äußert, kann sich die Verteidigung oft nur gegen die Verwertung
dieser Aussagen wenden. Das Kind ist dann sprichwörtlich bereits in den Brunnen gefallen

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